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Teilnahmebedingungen

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online möglich. Telefonisch oder per E-Mail können keine Anmeldungen erfolgen. Für eine erfolgreiche Anmeldung ist es erforderlich, allen Anweisungen, die nach dem Ausfüllen des Online-Formulares per E-Mail an Sie verschickt werden, zu folgen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die erforderlichen Voraussetzungen sind der Beschreibung des Kurses zu entnehmen. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise

Der Teilnehmerbeitrag ist dem jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.

Zahlungsmöglichkeiten:

1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag vorab auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Nottuln e.V.

2. Barzahlung bei Lehrgangsbeginn

3. Zahlung auf Rechnung (nur DLRG Gliederungen und befreundete Vereine)

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, ist keine Anmeldung mehr Möglich und alle Personen der Warteliste erhalten eine Absage.

5. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

6. Fahrtkostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

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